Sitzungsvorlage 22-V-61-0009
Betreff
Wohnbauflächenentwicklung Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Helling-Höfe" im Ortsbezirk Kastel, Satzungsbeschluss
Ziel der Vorlage
Vorwiegendes Ziel der Planung ist die Neuordnung des Planbereichs „Helling-Höfe“ in Mainz-Kastel mit der Entwicklung eines Sondergebiets Wohnen und Nahversorgung, bestehend aus einem neuen Nahver-sorgungszentrum mit Einzelhandels- und kleinflächigen Gewerbenutzungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen des Gebäudekomplexes.
In Verknüpfung mit dem nördlich bestehenden Versorgungsstandort an der Biebricher Straße 3 sowie dem geplanten künftigen Quartierszentrum Kastel Housing soll ein neuer zentraler Versorgungsbereich mit den entsprechenden städtebaulichen und funktionalen Qualitäten entstehen. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum in gut erschlossener Lage geleistet werden.
Der ca. 1,7 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Nordwesten von Mainz-Kastel an der Wiesbadener Straße in unmittelbarer Lage am Rheinufer.
Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Wiesbadener Straße (L 3482), im Südosten durch die Eleonorenstraße, im Südwesten durch die Grünanlage Eleonorenstraße / Südramol und im Nordwesten durch die Straße An der Helling begrenzt.
Informationen
Vom:
26.04.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
25.05.2022
Stadtverordnetenversammlung
26.04.2022
Ortsbeirat Kastel