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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 21-V-11-2003

Betreff

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für den Zeitraum 2020 bis 2025

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Frauenbeauftragten. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der 5. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienstelle Stadtverwaltung.

Informationen

Vom:
04.05.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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