Sitzungsvorlage 21-V-11-2003
Betreff
Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für den Zeitraum 2020 bis 2025
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Frauenbeauftragten. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der 5. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienstelle Stadtverwaltung.
Informationen
Vom:
04.05.2021
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
20.05.2021
Stadtverordnetenversammlung
Beschluss liegt noch nicht vor!