Sitzungsvorlage 11-V-11-0002
Betreff
Frauenförderplan Dienststelle Stadtverwaltung - Verlängerung
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadt-verordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzes in der Dienststelle Stadtverwaltung und seine Geltungsdauer soll ausnahmsweise um zwei Jahre bis 31.12.2013 verlängert werden.
Informationen
Vom:
08.11.2011
Art:
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!
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