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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 11-V-11-0002

Betreff

Frauenförderplan Dienststelle Stadtverwaltung - Verlängerung

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadt-verordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzes in der Dienststelle Stadtverwaltung und seine Geltungsdauer soll ausnahmsweise um zwei Jahre bis 31.12.2013 verlängert werden.

Informationen

Vom:
08.11.2011
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

Beschluss liegt noch nicht vor!
Beschluss liegt noch nicht vor!

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