Sitzungsvorlage 11-V-51-0034
Betreff
Erhöhung des Leistungsentgeltes für die Kindertagesstätten der AWO ab 01.01.2011
Ziel der Vorlage
Mit dem Träger AWO wurde am 24.11.2005 ein Leistungsvertrag für seine Kindertagesstätten in Wi und AKK abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde von der AWO zum 31.12.2010 gekündigt, weil die Tarifkostensteigerungen im Personalbereich und die Steigerungen im Sachkostenbereich eine Anpassung des Leistungsentgeltes notwendig gemacht haben. Der Vertrag aus 2005 sah keine dynamische Anpassung aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen vor. Basis für das Leistungsentgelt 2005 waren die Wirtschaftsergebnisse aus dem Jahr 2004.
Weiterhin sollen ab 01.01.2012 die Fachkraftquoten in den Kindertagesstätten an die neue Mindestverordnung des Landes Hessen angepasst werden. Dies ist mit weiteren Mehrkosten verbunden. Der neue Leistungsvertrag soll künftig die Steigerung von Personal- und Sachkosten nach den Empfehlungen zur Entgeltanpassung der Hessischen Jugendhilfekommission (SGB III) analog der bestehenden Finanzierungsverträge mit anderen freien Trägern vorsehen.
Informationen
Vom:
25.04.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang