Sitzungsvorlage 09-V-61-0022
Betreff
Bebauungsplanentwurf "Kloppenheim-West 1. Änderung" im Ortsbezirk-Kloppenheim
- Beschluss über die Änderung und Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 BauGB -
Ziel der Vorlage
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan Kloppenheim - West vorgesehene Planstraße (3247) wird nicht umgesetzt. Das Vorhalten des diesbezüglichen Planungsrechts ist nicht mehr erforderlich.
Die sich beidseitig der Ernst-Göbel-Straße befindlichen Gemeinbedarfsflächen, im Westen Vorhaltefläche für ein kath. Gemeindezentrum, im Osten Vorhaltefläche für ein Bürgerhaus, sollen in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) umgewandelt werden. Die kath. Kirchengemeinde beabsichtigt nicht die Umsetzung des Gemeindezentrums, das Bürgerhaus soll in der ursprünglich geplanten Form und an dieser Stelle ebenfalls nicht realisiert werden. Der Ortsbezirk Kloppenheim erfreut sich einer hohen Nachfrage als Wohnstandort, die nur im geringen Maße befriedigt werden kann. Durch die Änderung der Art der Nutzung in WA-Flächen können ca. 25-30 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser entwickelt und angeboten werden.
Statt des geplanten Bürgerhauses soll eine Mehrzweckhalle in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage an der Hesslocher Straße geplant werden. Neben der Nutzung als Bürgerhaus und für die Sportvereine soll auch der Schulsport der Ernst-Göbel-Schule in dieser Halle stattfinden.
Informationen
Vom:
28.05.2009
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
02.07.2009
Stadtverordnetenversammlung
28.05.2009
Ortsbeirat Kloppenheim