Sitzungsvorlage 26-V-61-0006
Betreff
Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs "Erweiterung Max-Planck-Park" in dem Ortsbezirk Delkenheim
Ziel der Vorlage
Für die Landeshauptstadt Wiesbaden wird bis zum Jahr 2040 - abhängig von einem kontinuierlichen oder gedämpftem Beschäftigtenwachstum - ein Gewerbeflächenbedarf von 222 bis 266 ha prognostiziert. Um die definierten Ziele zu realisieren, ist nach dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2040 GEKO der bestehenden Gewerbeflächenknappheit durch Ausweisung neuer Gewerbeflächen entgegenzuwirken. Aufgrund des vorhandenen Gewerbeflächenbedarfs soll nun auch der westlich an den Max-Planck-Park angrenzende Bereich als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Max-Planck-Park geschaffen werden. Um mögliche negative Veränderungen zu verhindern, sind planerische Instrumente wie z. B. eine zeitlich befristete Veränderungssperre erforderlich.
Informationen
Vom:
20.04.2026
Art:
Dokumente
Ergebnisse
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