Sitzungsvorlage 25-V-70-0012
Betreff
Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2026-2031 der ELW
Ziel der Vorlage
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist jede Dienststelle verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes bei den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW).
Informationen
Vom:
02.12.2025
Art: