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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 25-V-11-0003

Betreff

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für die Jahre 2026 bis 2031

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der 6. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für den Zeitraum 2026 bis 2031 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienstelle Stadtverwaltung.

Informationen

Vom:
02.12.2025
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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