Sitzungsvorlage 25-V-11-0003
Betreff
Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für die Jahre 2026 bis 2031
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der
6. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Dienststelle Stadtverwaltung für den Zeitraum 2026 bis 2031 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienstelle Stadtverwaltung.
Informationen
Vom:
02.12.2025
Art: