Sitzungsvorlage 22-V-51-0043
Betreff
Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch
Ziel der Vorlage
Die Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch ist in Hessen am 12. Mai 2022 in Kraft getreten.
Die Prüfung und Bescheidung entsprechender Anträge ist damit Pflichtaufgabe der hessischen Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, d. h. auch in Wiesbaden.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe ist zeitnah entsprechendes Personal erforderlich.
Informationen
Vom:
30.11.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang