Sitzungsvorlage 22-V-70-0002
Betreff
Jahresabschluss 2021 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
09.11.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
17.11.2022
Stadtverordnetenversammlung