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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 22-V-70-0002

Betreff

Jahresabschluss 2021 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung

Ziel der Vorlage

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Informationen

Vom:
09.11.2022
Art:
Öffentlicher Vorgang

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