Sitzungsvorlage 20-V-70-0004
Betreff
Aktualisierter Wirtschaftsplan 2021 und Mittelfristplanung 2022/2023/2024 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan
Informationen
Vom:
27.10.2020
Art: