Sitzungsvorlage 20-V-70-0002
Betreff
Jahresabschluss 2019 der ELW - Feststellung des Jahresabschluss; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
27.10.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
12.11.2020
Stadtverordnetenversammlung
27.10.2020
Beteiligungsausschuss