Sitzungsvorlage 20-V-04-0006
Betreff
Entwicklungssatzung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Ostfeld"
Ziel der Vorlage
Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) hat mit Beschluss Nr. 0231 vom 29. Juni 2017 vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Ostfeld/Kalkofen beschlossen. Die Untersuchungen sind abgeschlossen und wurden von der STVV mit Beschluss Nr. 0621 vom 12. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen. Ergebnis der Untersuchungen ist, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Satzungsbeschluss für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohn- und Arbeitsstätten, die das vorhandene planerische Potential strukturell und bei weitem übersteigt, soll mit der Sitzungsvorlage der förmliche Beschluss zu einer Entwicklungssatzung „Ostfeld“ erfolgen. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbh (SEG) als treuhänderisch tätiger Entwicklungsträger für die Landeshauptstadt Wiesbaden beauftragt werden soll.
Informationen
Vom:
19.08.2020
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Erbenheim
Dokumente
Ergebnisse
17.09.2020
Stadtverordnetenversammlung
15.09.2020
Ortsbeirat Kastel
25.08.2020
Ortsbeirat Erbenheim
24.08.2020
Ortsbeirat Biebrich
24.08.2020
Ortsbeirat Amöneburg
19.08.2020
Ortsbeirat Erbenheim
19.08.2020
Ortsbeirat Südost