Sitzungsvorlage 17-V-01-0037
Betreff
Schelmengraben im Ortsbezirk Dotzheim
Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Grundschule und von zwei Kindertagesstätten
Ziel der Vorlage
Der Stadtteil "Schelmengraben" bietet bereits heute einer breiten Bevölkerungsschicht eine Heimat. Vor dem Hintergrund der erhöhten Wohnraumnachfrage in Wiesbaden sollen in der Siedlung "Schelmengraben" bauliche Ergänzungen durchgeführt werden, um Wohnungen für mittlere und geringe Einkommensbezieher, für Familien und alte Menschen herzustellen. Für die Siedlung "Schelmengraben" liegt ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 vor, dessen Festsetzungen Ergänzungsbebauungen nahezu ausschließen. Daher besteht bei der oben genannten politischen Zielsetzung das Erfordernis, neues Baurecht durch neue Bebauungspläne zu schaffen. Grundlage der Bauleitplanung wird der vorliegende Rahmenplan sein, der ein Entwicklungsziel für die Gesamtsiedlung formuliert. Die bauliche Entwicklung der Siedlung wird sich über mehrere Jahre erstrecken und soll deshalb durch quartiersweise zu erstellende Bebauungspläne, aufbauend auf dem Rahmenplan, entwickelt werden. Zudem sollen Grundsatzbeschlüsse zur Planung einer Grundschule und zwei Kindertagesstätten getroffen werden.
Informationen
Vom:
25.10.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
21.12.2017
Stadtverordnetenversammlung
21.12.2017
Haupt- und Finanzausschuss
25.10.2017
Ortsbeirat Dotzheim