Sitzungsvorlage 17-V-64-0002
Betreff
Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen von Sonderbauten der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Alle Sonderbauten müssen auf Grundlage der Regelungen in der Hessischen Bauordnung (HBO) wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hin überprüft werden. Seit der Änderung der HBO 2002 ist die gesetzliche Überprüfungspflicht von Bauten in öffentlicher Trägerschaft durch die Bauaufsichtsbehörden entfallen. Die Durchführung der Sonderbaukontrollen obliegt seitdem den einzelnen liegenschaftsverwaltenden Fachämtern. Da die Durchführung bislang uneinheitlich gehandhabt wird, soll nun geregelt werden, wie regelmäßige Sonderbaukontrollen in der Kernverwaltung der LHW zukünftig zentral organisiert werden.
Informationen
Vom:
14.11.2017
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss