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Sitzungsvorlage 05-V-61-0013

Betreff

Bebauungsplanentwurf "Tennelbachtal - 2. Änderung Bereich nördlich der Höhenstraße" im Ortsbezirk Sonnenberg; Beschluss über die Änderung nach § 13 BauGB und die verkürzte öffentliche Auslegung

Ziel der Vorlage

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HVGH) für den Bereich des Grundstücks Flur 17, Flurstück 406/4 festgestellt, dass die dort vorgesehene bauliche Ausnutzung (GRZ 0,15) in Kombination mit einer 2-Wohnungs-Klausel und zusätzlichen Festsetzungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen und von Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht umsetzbar und damit ab-wägungsfehlerhaft ist. Im Rahmen einer Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs inhaltlich auf die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Änderungs-verfahrens übertragbar sind. Die planungsrechtliche Zielsetzung dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Behebung dieser planungsrechtlichen Mängel auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches.

Informationen

Vom:
15.03.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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