Sitzungsvorlage 05-V-61-0013
Betreff
Bebauungsplanentwurf "Tennelbachtal - 2. Änderung Bereich nördlich der Höhenstraße" im Ortsbezirk Sonnenberg;
Beschluss über die Änderung nach § 13 BauGB und die verkürzte öffentliche Auslegung
Ziel der Vorlage
Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HVGH) für den Bereich des Grundstücks Flur 17, Flurstück 406/4 festgestellt, dass die dort vorgesehene bauliche Ausnutzung (GRZ 0,15) in Kombination mit einer 2-Wohnungs-Klausel und zusätzlichen Festsetzungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen und von Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht umsetzbar und damit ab-wägungsfehlerhaft ist.
Im Rahmen einer Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs inhaltlich auf die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Änderungs-verfahrens übertragbar sind.
Die planungsrechtliche Zielsetzung dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Behebung dieser planungsrechtlichen Mängel auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches.
Informationen
Vom:
15.03.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
04.05.2005
Stadtverordnetenversammlung
15.03.2005
Ortsbeirat Sonnenberg