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TOP - 28. Übertragung von Aufgaben der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung auf die SEG

Ziel der Vorlage
Die Aufgabe der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung sollen der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) übertragen werden. Beim Dezernat VI verbleiben die hoheitlichen Aufgaben und die strategische Steuerung dieser Bereiche.