TOP - 15. Beitragsverzicht im Rahmen des § 13 der Kindertagesstättensatzung und analoge Anwendung auf Freie Träger von Kindertagesstätten
TOP-Informationen
Gremium:
Vorgang:
Abstimmungs-Ergebnis
Einstimmig
Protokollerklärung Stv. Preinl (LKR&ULW):
Der Beitragsverzicht im Rahmen des § 13 ist absolut sinnvoll. Gegenüber Freien Trägern und städtischen Einrichtungen sollten einheitliche Bestimmungen herrschen. Dementsprechend sollte bei den Freien Trägern, bedingt durch eventuelle Schließungszeiten während der Sommerferien, eine Reduzierung des Monatsbeitrages für August angestrebt werden. Für einen halben Monat (Ferienende 14.08.2020) sollte ein halber Monatsbeitrag berechnet werden.