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TOP - 4.3 Entscheidung über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren nach § 8b Hess. Gemeindeordnung - “Ein Herz für Wiesbaden- NEIN zur City-Bahn“ - “Besser ohne Citybahn - BI Mitbestimmung Citybahn“

Abstimmungs-Ergebnis

getrennte Abstimmung (Entscheidung über Zulässigkeit):

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Ein Herz für Wiesbaden" wird bei Enth. AfD + LKR/ULW abgelehnt

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Besser ohne Citybahn" wird namentlich abgestimmt: Für die Zulässigkeit stimmten 16 Stadtverordnete, 56 Stadtverordnete stimmten dagegen (Zulässigkeit abgelehnt)