Sitzungsvorlage 12-V-37-0007
Betreff
Frauenförderplan Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden - Verlängerung
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden. Seine Geltungsdauer soll ausnahmsweise um zwei Jahre bis 31.12.2013 verlängert werden.
Informationen
Vom:
31.01.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
09.02.2012
Stadtverordnetenversammlung