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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 11-V-63-0011

Betreff

Einführung Baulastenauskufnt online

Ziel der Vorlage

Das Bauaufsichtsamt führt ein Baulastenverzeichnis. Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichrechtlichen Vorschriften ergeben. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Die vorhandenen Informationen zu den Baulasten werden von Bürgerinnen und Bürgern, Sparkassen, Banken, Notaren und Projektentwicklern abgefragt. Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse hat (Eigentümer, Bevollmächtigte, Käufer). Die Anfragen erfolgen mündlich und schriftlich. Um die Auskünfte schneller und für die Nachfragenden komfortabler abwickeln zu können soll ein Online - Verfahren eingeführt werden. Die Baulastenauskunft-Online wird mit den eGovernment Angeboten des Online-Rathauses verlinkt.

Informationen

Vom:
25.01.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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