Sitzungsvorlage 11-V-70-0011
Betreff
Wirtschaftsplan 2012/2013 und Mittelfristplanung 2014/2015 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
24.01.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
09.02.2012
Stadtverordnetenversammlung
25.01.2012
Revisionsausschuss