Sitzungsvorlage 11-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2010 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwenung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
29.11.2011
Art: