Sitzungsvorlage 11-V-61-0028
Betreff
Veränderungssperre "Östlich der Parkstraße" im Ortsbezirk Sonnenberg - Satzungsbeschluss -
Ziel der Vorlage
Für die städtebauliche Zukunft des Gebietes zwischen Parkstraße, Nietzschestraße und Leibnizstraße ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes, der die bestehende Siedlungsstruktur des Gebietes bewahren und gleichzeitig eine behutsame bauliche Entwicklung ermöglichen soll, erforderlich. Die jetzige Beurteilung nach § 34 BauGB lässt nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf Bauvorhaben zu. Um mögliche Veränderungen zu kanalisieren, sind planerische Instrumente wie z.B. eine zeitlich befristete Veränderungssperre erforderlich.
Informationen
Vom:
19.05.2011
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
16.06.2011
Stadtverordnetenversammlung
19.05.2011
Ortsbeirat Sonnenberg