Sitzungsvorlage 11-V-20-0001
Betreff
Rückführung von einmaligen und laufenden Verwaltungsentgelten an die Fehlsubventionierungsabgabe
Ziel der Vorlage
Der Landesrechnungshof hat Ende 2009 erstmals die Abwicklung der mit der Fehlsubventionierungsabgabe (auch Fehlbelegungsabgabe genannt) zusammenhängende Geschäftsprozesse der beteiligten Bereiche (SEG, Amt für Soziale Arbeit, Kämmerei) geprüft und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Bericht erstattet. Das Ministerium fordert nun die Stadt Wiesbaden auf, die in den Jahren 2001 bis 2010 eingenommenen Gelder aus laufenden Verwaltungskostenbeiträgen und einmaligen Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit der Vergabe von sozialen Wohnungsbaudarlehen an das Aufkommen der Fehlbelegungsabgabe zurückzuführen.
Informationen
Vom:
09.02.2011
Art:
Öffentlicher Vorgang