Sitzungsvorlage 10-V-70-0010
Betreff
Grundsatzvorlage - Überwachung der Zuleitungskanäle (Hausanschlüsse) gemäß § 43 (2) Hessischem Wassergesetz (HWG)
Ziel der Vorlage
Aufgrund des § 43 Absatz 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen, das sind die Gemeinden, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise durch die Hauseigentümer vorlegen zu lassen.
Informationen
Vom:
28.09.2011
Art:
Öffentlicher Vorgang