Sitzungsvorlage 10-V-36-0030
Betreff
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungs-
raum Rhein-Main
Ziel der Vorlage
Die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid ab 2010 ist nach der Richtlinie 2008/50/EG (zuvor RL 1999/30/EG) seitens der EU verbindlich vorgegeben. Die Umsetzung erfolgt durch das Bundes-Immissionschutzgesetz (22. BImSchV/12.06.2007) Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind in der LH Wiesbaden überschritten. Von daher ist ein Maßnahmenplan aufzustellen, um die Belastung zu reduzieren. Bisher war die LH Wiesbaden nicht verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen im Gegensatz zu Frankfurt/M, da Wiesbaden keine Überschreitung bei Feinstaub aufwies (Grenzwert gültig seit 2005). Das Land Hessen hat die LH Wiesbaden nun aufgefordert Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid zu ergreifen. Der vorgelegte Maßnahmenkatalog beinhaltet Maßnahmen, wie sie bundesweit in verschiedenen Städten bereits realisiert wurden.
Informationen
Vom:
07.12.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
16.12.2010
Stadtverordnetenversammlung