Logo der Stadt Wiesbaden
Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 10-V-70-0005

Betreff

Jahresabschluss 2009 der ELW-Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung

Ziel der Vorlage

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Informationen

Vom:
30.11.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

Vorschau