Sitzungsvorlage 10-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2009 der ELW-Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
30.11.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
16.12.2010
Stadtverordnetenversammlung
01.12.2010
Revisionsausschuss