Sitzungsvorlage 10-V-61-0033
Betreff
Bebauungsplan "Komponistenviertel" im Ortsbezirk Nordost - Satzungsbeschluss -
Teilaufhebung und Aufhebung von Fluchtlinienplänen, Bebauungsplänen nach dem Hessischen Aufbaugesetz (HAG) und Bebauungsplänen im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs "Komponistenviertel" - Satzungsbeschluss
Ziel der Vorlage
Für die städtebauliche Zukunft des Komponistenviertels zwischen der Idsteiner Straße, der Ri-chard-Wagner-Straße, der Sonnenberger Straße und der Straße Schöne Aussicht ist die Erarbei-tung eines Bebauungsplanes, der die bestehende Siedlungsstruktur des Gebietes bewahren und gleichzeitig eine behutsame bauliche Entwicklung ermöglichen soll, erforderlich. Die jetzige Beur-teilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den bisherigen Fluchtlinienplänen und einfachen Bebauungsplänen sowie der novellierten Hessischen Landesbauordnung lässt nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf Bauvorhaben zu. Im Zusammenhang mit der Erstel-lung des Bebauungsplanes werden die im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes liegenden Fluchtlinien- und Bebauungspläne aufgehoben. Der bisher für einen Teilbereich geltende Bebau-ungsplan Nerotal, Dambachtal, Richard-Wagner-Straße, 1976/01 wird in seinen Inhalten fortge-schrieben und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
Informationen
Vom:
27.10.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Nordost
Ergebnisse
17.02.2011
Stadtverordnetenversammlung
27.10.2010
Ortsbeirat Nordost