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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 10-V-61-0039

Betreff

Raumordnungsverfahren für ein Möbel- und Einrichtungshaus sowie für Fachmärkte im Wirtschaftspark Mainz-Süd - Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden

Ziel der Vorlage

Die Landeshauptstadt Mainz plant am Standort Wirtschaftspark Mainz-Süd in Mainz-Hechtsheim die Ausweisung eines Sondergebietes Handel im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO für die Errich-tung eines Möbel- und Einrichtungshauses mit ca. 45.000 qm Verkaufsfläche (VK) sowie in unmit-telbarer Nähe verschiedene Fachmärkte in einer Größenordnung von ca. 15.000 qm Verkaufsflä-che. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als von dem Vorhaben berührte Kommune vom Regie-rungspräsidium Darmstadt - RPD (im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd/Rheinland-Pfalz - SGD Süd) am Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG i.V.m. § 17 LPlG Rheinland-Pfalz beteiligt und um Stellungnahme gebeten worden. Die Interessen der Landeshauptstadt Wiesbaden werden mit der Stellungnahme in das laufende Verfahren eingebracht.

Informationen

Vom:
02.11.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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