Sitzungsvorlage 10-V-80-8012
Betreff
Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II - Übernahme der Kosten für 25prozentige Gegenfinanzierung
Ziel der Vorlage
Die kommunale Arbeitsvermittlung fördert die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch Zahlung eines 75 prozentigen Beschäftigungszuschusses.
Bei Personengruppen, für die erschwerte Vermittlungsbedingungen gelten, kann ein erhöhter Beschäftigungszuschuss an den Maßnahmenträger gezahlt werden.
Informationen
Vom:
25.08.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
09.09.2010
Stadtverordnetenversammlung
25.08.2010
Ausschuss für Soziales