Sitzungsvorlage 10-V-20-0020
Betreff
Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Wiesbaden gemäß § 121 (7) HGO
Ziel der Vorlage
Nach § 121 (7) HGO hat die Landeshauptstadt Wiesbaden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des § 121 (1) HGO erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.
Informationen
Vom:
16.06.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang