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Sitzungsvorlage 10-V-61-0017

Betreff

Bebauungsplan "Komponistenviertel" im Ortsbezirk Nordost; -Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Ziel der Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.03.2007 eine Ortssatzung über eine Veränderungs-sperre im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für das Bebauungsplangebiet „Kompo-nistenviertel“ im Ortsbezirk Nordost beschlossen. Dadurch wird vermieden, dass während der Ausarbeitung von Bebauungsplänen Veränderungen an den Grundstücken oder baulichen Anla-gen durchgeführt werden, die die Zielsetzung der Planung gefährden können. Zur Sicherung der noch nicht abgeschlossenen Planung wurde die Verlängerung der Geltungsdauer der o. g. Verän-derungssperre um ein Jahr von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009 beschlossen. Um der außergewöhnlichen Komplexität der konkreten Planung gerecht zu werden, sowie wesent-liche, rechtliche Zweifelsfragen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Festsetzungen zu klären, soll die Veränderungssperre für diesen Bereich um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Informationen

Vom:
09.03.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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