Sitzungsvorlage 10-V-51-0005
Betreff
§ 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)/ Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Ziel der Vorlage
Auf Grundlage des § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) erhebt die Landeshauptstadt Wiesbaden den Kostenausgleich für in Wiesbadener Kindertagesstätten betreute auswärtige Kinder. Gleichzeitig weigern sich einige Umlandgemeinden, diesen landesgesetzlich geregelten Kostenausgleich zu leisten. Deshalb wird nun der Rechtsweg zur Durchsetzung dieser Forderungen beschritten.
Informationen
Vom:
10.03.2010
Art: