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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 09-V-51-0074

Betreff

Beschaffung von Kraftfahrzeugen für Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe

Ziel der Vorlage

Am 01.01.2007 wurde die sachliche Zuständigkeit für die Gewährung einzelner Hilfearten vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen. Demzufolge sind auch die Kosten für die Beschaffung eines Kfz für Behinderte vom örtlichen Träger der Sozialhilfe zu übernehmen. Zwischenzeitlich liegt der erste Antrag auf eine Kostenübernahme zur Beschaffung eines Kfz vor. Wegen zwei behinderter Familienmitglieder, liegen die Voraussetzungen für die Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Rahmen der Eingliederungshilfe vor. Daher ist der Familie ein Kraftfahrzeug (Transporter mit Auffahrrampe) zu gewähren.

Informationen

Vom:
27.01.2010
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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