Sitzungsvorlage 09-V-37-0002
Betreff
Frauenförderplan nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) für die Dienststelle Feuerwehr bis 2011
Ziel der Vorlage
Das HGlG verpflichtet die Stadt, für die Dienststellen im Sinne des Gesetzes Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der beigefügte dritte Frauenförderplan bis 2011 ist die Grundlage für die Umsetzung des HGlG in der Dienststelle Feuerwehr.
Informationen
Vom:
10.11.2009
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
19.11.2009
Stadtverordnetenversammlung