Sitzungsvorlage 09-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2008 der ELW-Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
01.09.2009
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
17.09.2009
Stadtverordnetenversammlung
02.09.2009
Revisionsausschuss