Sitzungsvorlage 09-V-20-0036
Betreff
Sonderkonjunkturprogramm - Förderbereich Krankenhäuser
Ziel der Vorlage
Im Rahmen der Sonderkonjunkturprogramme stehen für die hessischen Krankenhäuser 100 Mio. zur Verfügung. Die kreisfreien Städte müssen gemäß den Förderrichtlinien die Anträge der Krankenhäuser und voraussichtlich auch die Darlehensverträge mitzeichnen. Voraussetzung für eine formal korrekte Antragstellung ist eine zeitnahe Beschlussfassung der städtischen Gremien
Informationen
Vom:
06.05.2009
Art:
Öffentlicher Vorgang