Sitzungsvorlage 08-V-66-0232
Betreff
B 40 Mainz-Kostheim - Verlegung der Ortsdurchfahrt
Ziel der Vorlage
Eine Überprüfung des Straßennetzes durch die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung hat ergeben, dass für die B 40 in Kostheim eine Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen notwendig ist. Mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze vom Knotenpunkt mit der Uthmannstraße zur neuen Anbindung der Hauptstraße an die B 40 werden die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ortsdurchfahrt erfüllt.
Informationen
Vom:
16.09.2008
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
25.09.2008
Stadtverordnetenversammlung