Sitzungsvorlage 08-V-52-0010
Betreff
Fortführung der Richtlinien zur Förderung des Sports in der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Nach derzeitigen Kenntnissen ist nicht auszuschließen, dass Förderungen nach den Leistungs-vertrags- und Zuschussrichtlinien der Stadt Wiesbaden vom 01.01.2006 als umsatzsteuerpflichti-ge Leistungen eingestuft werden. Bis zu einer endgültigen Festlegung sollen die Sportförderungs-Richtlinien unverändert umgesetzt und auf den Abschluss von Leistungs- und Zuschussverträgen verzichtet werden.
Informationen
Vom:
29.05.2008
Art:
Öffentlicher Vorgang