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Sitzungsvorlage 08-V-61-0012

Betreff

„Wellritztal – 1. Änderung“; Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Wellritztal – 1. Änderung (Ergänzendes Verfahren nach § 215 a BauGB)“ Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Wellritztal – 1. Änderung“ Beschluss über die Aufhebung und öffentliche Auslegung der Fluchtlinienpläne Wiesbaden 1908/6 und 1921/1

Ziel der Vorlage

Das Wellritztal ist als besonders wertvoller Bestandteil der Wiesbadener Stadtlandschaft zu betrachten. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf die Hauptfunktion dieses Talzuges als bedeutsamstes Frischlufteinzugsgebiet für die nordwestliche Innenstadt, als auch als begehrtes Naherholungsgebiet. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich demnach um ein übergeordnetes Planungsvorhaben mit besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl eines großen Bevölkerungskreises. Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes sollen nach und nach folgende Planungsabsichten verwirklicht werden: - Freihaltung und Freilegung umfangreicher Flächen im Talgrund von allen Bauwerken zur Entwicklung eines Durchgängigen Landschaftsparks. - Ausbau des teilweise unzugänglichen Wegenetzes. - Festsetzung der Dauerkleingartenanlage „Mühlberg“ und weiterer Gebiete als Dauerkleingärten und Freizeitgärten, für die ein großer Bedarf besteht. - Festsetzung des als charakterisches Landschaftselement besonders wertvollen waldähnlichen Geländestreifens – am sogenannten Kirschenpfad – als öffentliche Grünfläche (Gehölze). - Anlage von naturnahen Wiesen mit Einzelgehölzen (Freiräume) im gesamten Wellritztal entlang des Wellritz

Informationen

Vom:
14.05.2008
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Rheingauviertel/Hollerborn

Ergebnisse

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