Sitzungsvorlage 08-V-11-5008
Betreff
Bericht 2003 - 2005 zum zweiten Frauenförderplan
Ziel der Vorlage
Nach § 6 Abs. 6 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie
über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung aufgrund von Frauen-
förderplänen zu berichten.
Der vorliegende Bericht 2003-2005 mit statistischem Gesamtüberblick für die Jahre 1994-2005
(zwölf Jahre Frauenförderplan) der Dienststelle Stadtverwaltung zum zweiten Frauenförderplan
umfasst 3 statt der vorgesehenen 2 Jahre.
Informationen
Vom:
22.04.2008
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
30.04.2008
Stadtverordnetenversammlung