Sitzungsvorlage 26-V-36-0004
Betreff
Kommunale Wärmeplanung Wärmeplan
Ziel der Vorlage
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, bis spätestens
30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und zu beschließen. Der Wärmeplan ist
ein strategisches Fachkonzept, das insbesondere dazu dient, die Menschen in Wiesbaden auf dem Weg
zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu unterstützen und Orientierung zu geben. Gemäß
WPG umfasst er eine Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario, die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete
sowie einen Maßnahmenplan. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden
beteiligt; die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und berücksichtigt. Der Wärmeplan entfaltet
keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, begründet keinen Anschlussoder
Benutzungszwang und lässt individuelle Heizungsentscheidungen im gesetzlichen Rahmen zu. Er
dient als informelle Grundlage für künftige Investitions- und Infrastrukturentscheidungen sowie als Orientierungsrahmen
für Gebäudeeigentümer. Der Wärmeplan erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die
Kommune, ist zu veröffentlichen und gemäß 8 23 Abs. 3 WPG an das RP Darmstadt zu übermitteln.
Informationen
Vom:
22.04.2026
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!
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