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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 25-V-36-0030

Betreff

Beauftragung der Veröffentlichung des Entwurfs Zielszenario, Wärmeversorgungsgebiete und Umsetzungsstrategie nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG)

Ziel der Vorlage

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Nach § 13 Abs. 4 WPG ist ein Entwurf der einzelnen Bestandteile des Wärmeplans öffentlich bereitzustellen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Beteiligung erfolgt gemäß § 7 WPG im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans. Der Beschluss des finalen Wärmeplans erfolgt anschließend nach § 23 Abs. 3 des WPG. Die im Novem-ber 2025 veröffentlichte hessische Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung konkretisiert, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan nach Fertigstellung digital an das Regierungspräsidium Darmstadt zu übermitteln hat. Der Magistrat beschließt mit dieser Vorlage den geplanten Ablauf der Beteiligung nach § 7 WPG sowie über die anschließende Offenlegung des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans. Die Beteiligung soll im ersten Quartal 2026 durchgeführt werden; die Veröffentlichung des finalen Wärmeplans erfolgt nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung und Einreichung beim Land

Informationen

Vom:
27.01.2026
Art:
Öffentlicher Vorgang

Dokumente

Ergebnisse

Beschluss liegt noch nicht vor!

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