Sitzungsvorlage 26-V-34-0001
Betreff
Änderung der Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von beweglichen Plakatständern und -tafeln der Parteien und Wählergemeinschaften in Wahlkampfzeiten
Ziel der Vorlage
Die Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von beweglichen Plakatständern und -tafeln der Parteien und Wählergemeinschaften in Wahlkampfzeiten wurden letztmalig am 27. Juli 2021 durch den Magistratsbeschluss Nr. 0615 in Kraft gesetzt.
Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Wahlkämpfen zeigen, dass 20:00 Uhr als Zeitpunkt des Beginns der Plakatierungsgenehmigung ungünstig ist. Für die Parteien und Wählergemeinschaften ist die Plakatierung komfortabler und besser zu organisieren und entlastet deren meist ehrenamtliche Mitglieder und Unterstützenden.
Ebenso ist der bislang zweitägige Zeitraum zum Entfernen der Plakatständer- und tafeln im Anschluss an die Wahl sehr knapp bemessen und soll daher von bisher 2 auf nun 7 Tage verlängert werden.
Die Sitzungsvorlage setzt den vom Ältestenrat angeregten Beschluss Nr. 0419 der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2025 um, erweitert diesen um eine moderate Verlängerung des Plakatierungsbeginns von 20:00 auf 18:00 Uhr und nimmt einige kleinere redaktionelle Anpassungen an der Richtlinie vor.
Informationen
Vom:
05.02.2026
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!