Sitzungsvorlage 25-V-70-0013
Betreff
Wirtschaftsplan 2026 und Mittelfristplanung 2027/2028/2029 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan
Informationen
Vom:
27.11.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!