Sitzungsvorlage 25-V-36-0028
Betreff
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Ziel der Vorlage
Mit Gewässerbaumaßnahmen zur Strukturverbesserung, wie z .B. der Beseitigung von Absturzbauwerken zur Wiederherstellung der linearen Durchwanderbarkeit für aquatische Lebewesen, wird der Auftrag der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustands erfüllt. Diese Umsetzung ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz verpflichtend.
Das im Rahmen des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 zur Umsetzung der WRRL in Hessen erstellte Maßnahmenprogramm, muss bis Ende 2027 umgesetzt oder die Maßnahmen wasserrechtlich genehmigt sein. Bei Nichterfüllung drohen Strafzahlungen durch die EU, die gegebenenfalls durch die Kommunen und kreisfreien Städte zu tragen wären.
Die Förderquote für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms wird jährlich neu festgesetzt. Aktuell beträgt sie für die Landeshauptstadt Wiesbaden 80 %.
Nach aktuellem Stand (17. Oktober 2025) sind in der Landeshauptstadt Wiesbaden 35 von 130 Maßnahmen noch nicht begonnen worden. Hierfür sind ausreichend Haushaltsmittel bereitzustellen.
Informationen
Vom:
02.12.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!