Sitzungsvorlage 25-V-61-0032
Betreff
Wohnbauflächenentwicklung Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) "Quartier am Bürgerhaus" im Ortsbezirk Mainz-Kostheim -Satzungsbeschluss-
Ziel der Vorlage
Aufgrund erheblicher Umstrukturierungen im unmittelbar benachbarten Umfeld (Lindewerk wird Wohnbebauung und Gückelsberg wird Nahversorgungsstandort) besteht die Absicht, die weitere städtebauliche Entwicklung im gekennzeichneten Plangebiet planungsrechtlich zu sichern. Die städtebaulich integrierte Lage zwischen den zwei Stadtteilen Mainz-Kostheim und Mainz-Kastel stellt besondere städtebauliche Anforderungen an den geplanten Städtebau und erfordert die Entwicklung eines stadtteilverbindenden Quartiers. Das städtebauliche Planungsziel soll durch ein gemeinsames Bürgerhaus sowie ein mit hoher Aufenthaltsqualität urbanes Wohnquartier erreicht werden. Als Grundlage für den Bebauungsplan dient der städtebauliche Rahmenplan. Dieser basiert auf zwei Siegerentwürfen aus den Ende 2019 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerben für das Bürgerhaus sowie für das Wohnquartier.
Informationen
Vom:
03.11.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!
