Sitzungsvorlage 25-V-37-0003
Betreff
6. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Das hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung Bereichspläne aufzustellen und diese in Abständen von höchstens vier Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben. Diese Pläne enthalten Aussagen zur Rettungsdienstinfrastruktur und insbesondere zur Gesamtvorhaltung von Rettungsmitteln unter Bezug auf den aktuellen Bedarf. Soweit sich innerhalb des Überprüfungszeitraums wesentliche Änderungen ergeben, sind diese mit dem Bereichsbeirat nach § 16 Abs. 2 HRDG zu beraten und im Rahmen der Fortschreibung des Bereichsplans umzusetzen.
Informationen
Vom:
04.11.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!