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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 25-V-70-0005

Betreff

Jahresabschluss 2024 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung

Ziel der Vorlage

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Informationen

Vom:
12.11.2025
Art:
Öffentlicher Vorgang

Dokumente

Ergebnisse

Beschluss liegt noch nicht vor!

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