Sitzungsvorlage 25-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2024 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für das Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
12.11.2025
Art:
Dokumente
Ergebnisse
Beschluss liegt noch nicht vor!